Helmbundschule Neuenstadt

Schulbesuchsverordnung und Entschuldigungspflicht

Liebe Eltern,

aufgrund vieler Nachfragen zur Schulbesuchsverordnung möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte nochmals informieren.

I. Entschuldigungspflicht

1. Ist ein Schüler am Schulbesuch verhindert, muss der Schule Grund und Dauer unverzüglich mitgeteilt werden.
2. Die Entschuldigung muss spätestens am zweiten Tag schriftlich, mündlich oder elektronisch (entschuldigung@helmbundschule.de) erfolgen. Bitte bei einer E-Mail unbedingt im Betreff Vorname, Nachname, Schulart (Realschule=R / Werkrealschule=W) und Klasse angeben. Im Text folgen dann die voraussichtliche Dauer und der Grund der Abwesenheit. Bitte verzichten Sie auf Telefonanrufe!
—> Beispiel (Betreffzeile): Max Mustermann, Klasse R 5a
3. Nach einer mündlichen oder elektronischen Mitteilung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb 3 Tagen nachzureichen.*
4. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 10 Tagen kann der Klassenlehrer die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.

II. Klassenarbeiten

1. Weigert sich ein Schüler eine Arbeit zu schreiben, oder versäumt er unentschuldigt die schriftliche Arbeit, wird zwingend die Note 6 („ungenügend“) erteilt.
2. Am Fehltag des Schülers wird eine Klassenarbeit geschrieben. Kommt der Schüler am Tag danach wieder in die Schule und es liegt bis 24 Uhr weder eine mündliche, elektronische noch eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vor, wird die Note 6 („ungenügend“) erteilt. Ebenso, wenn die Nachreichung der schriftlichen Entschuldigung nicht innerhalb von 3 Tagen erfolgt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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