Das Jugendbegleiterprogramm
Das Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden-Württemberg realisiert seit 2006 außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen.
Mit dem Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden-Württemberg werden im Schuljahr 2014/2015 an 1.844 Schulen 23.000 Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter ermöglicht, die jede Schulwoche über 44.000 Stunden Bildungs- und Betreuungsangebote an den Schulen durchführen.
Das Jugendbegleiter-Programm …
… | ist ein Programm des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für alle öffentlichen Schulen des Landes und wird von der Jugendstiftung Baden-Württemberg in dessen Auftrag koordiniert und umgesetzt. |
… | unterstützt öffentliche Schulen bei der Entwicklung eines auf die konkreten lokalen Begebenheiten und Bedürfnisse abgestimmten Bildungskonzepts. |
… | hat das Ziel Schülerinnen und Schülern ganzheitliche Bildung zukommen zu lassen. |
… | trägt zur Öffnung von Schulen für die Mitarbeit außerschulischer Partner und freiwillig Engagierter bei. |
… | bildet eine Brücke zwischen Lebensraum Schule, Menschen aus dem lokalen Umfeld und Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen und Einrichtungen, die an der Gestaltung der Schule mitwirken wollen. |
… | ist ein ideales Instrument, um aktive Bürgerbeteiligung in der bildungspolitischen Arbeit zu ermöglichen und eine thematische Vielfalt in die Schulen zu tragen, die weit über die traditionellen unterrichtlichen Angebote hinausgeht. |
… | unterstützt die Realisierung des rhythmisierten Ganztags – Unterricht, Lernphasen, Förderangebote, Bewegungsphasen, Aktivpausen oder Kreativzeiten wechseln sich ab und sind sinnvoll über den Tag verteilt. |
Im Jugendbegleiter-Programm …
… | haben neben erwachsenen Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleitern ebenso Jugendliche die Möglichkeit, sich als Junior-Jugendbegleiterinnen und Junior-Jugendbegleiter zu engagieren. |
… | legt die Schulleitung die Höhe der Aufwandsentschädigung fest und kann einen jeweils angemessenen Stundensatz definieren. |
… | steht Schulen ein Schuljahresbudget zur Verfügung, aus dem sie eigenständig Aufwandsentschädigungen, Sachkosten sowie Fortbildungs- und Koordinierungskosten begleichen können. |
… | werden Kooperationen zwischen außerschulischen gemeinnützigen Organisation und Schulen speziell durch ein eigenes Kooperationsbudget gefördert. |
(Text zitiert nach http://www.jugendbegleiter.de/startseite/ )