Helmbundschule Neuenstadt

Das Jugendbegleiterprogramm

Das Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden-Württemberg realisiert seit 2006 außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen.

Mit dem Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden-Württemberg werden im Schuljahr 2014/2015 an 1.844 Schulen 23.000 Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter ermöglicht, die jede Schulwoche über 44.000 Stunden Bildungs- und Betreuungsangebote an den Schulen durchführen.

Das Jugendbegleiter-Programm …

ist ein Programm des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für alle öffentlichen Schulen des Landes und wird von der Jugendstiftung Baden-Württemberg in dessen Auftrag koordiniert und umgesetzt.
unterstützt öffentliche Schulen bei der Entwicklung eines auf die konkreten lokalen Begebenheiten und Bedürfnisse abgestimmten Bildungskonzepts.
hat das Ziel Schülerinnen und Schülern ganzheitliche Bildung zukommen zu lassen.
trägt zur Öffnung von Schulen für die Mitarbeit außerschulischer Partner und freiwillig Engagierter bei.
bildet eine Brücke zwischen Lebensraum Schule, Menschen aus dem lokalen Umfeld und Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen und Einrichtungen, die an der Gestaltung der Schule mitwirken wollen.
ist ein ideales Instrument, um aktive Bürgerbeteiligung in der bildungspolitischen Arbeit zu ermöglichen und eine thematische Vielfalt in die Schulen zu tragen, die weit über die traditionellen unterrichtlichen Angebote hinausgeht.
unterstützt die Realisierung des rhythmisierten Ganztags – Unterricht, Lernphasen, Förderangebote, Bewegungsphasen, Aktivpausen oder Kreativzeiten wechseln sich ab und sind sinnvoll über den Tag verteilt.
Im Jugendbegleiter-Programm …
haben neben erwachsenen Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleitern ebenso Jugendliche die Möglichkeit, sich als Junior-Jugendbegleiterinnen und Junior-Jugendbegleiter zu engagieren.
legt die Schulleitung die Höhe der Aufwandsentschädigung fest und kann einen jeweils angemessenen Stundensatz definieren.
steht Schulen ein Schuljahresbudget zur Verfügung, aus dem sie eigenständig Aufwandsentschädigungen, Sachkosten sowie Fortbildungs- und Koordinierungskosten begleichen können.
werden Kooperationen zwischen außerschulischen gemeinnützigen Organisation und Schulen speziell durch ein eigenes Kooperationsbudget gefördert.

(Text zitiert nach http://www.jugendbegleiter.de/startseite/ )

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