Helmbundschule Neuenstadt

Das Jugendbegleiterprogramm

Das Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden-Württemberg realisiert seit 2006 außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen.

Mit dem Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden-Württemberg werden im Schuljahr 2014/2015 an 1.844 Schulen 23.000 Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter ermöglicht, die jede Schulwoche über 44.000 Stunden Bildungs- und Betreuungsangebote an den Schulen durchführen.

Das Jugendbegleiter-Programm …

… ist ein Programm des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für alle öffentlichen Schulen des Landes und wird von der Jugendstiftung Baden-Württemberg in dessen Auftrag koordiniert und umgesetzt.
… unterstützt öffentliche Schulen bei der Entwicklung eines auf die konkreten lokalen Begebenheiten und Bedürfnisse abgestimmten Bildungskonzepts.
… hat das Ziel Schülerinnen und Schülern ganzheitliche Bildung zukommen zu lassen.
… trägt zur Öffnung von Schulen für die Mitarbeit außerschulischer Partner und freiwillig Engagierter bei.
… bildet eine Brücke zwischen Lebensraum Schule, Menschen aus dem lokalen Umfeld und Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen und Einrichtungen, die an der Gestaltung der Schule mitwirken wollen.
… ist ein ideales Instrument, um aktive Bürgerbeteiligung in der bildungspolitischen Arbeit zu ermöglichen und eine thematische Vielfalt in die Schulen zu tragen, die weit über die traditionellen unterrichtlichen Angebote hinausgeht.
… unterstützt die Realisierung des rhythmisierten Ganztags – Unterricht, Lernphasen, Förderangebote, Bewegungsphasen, Aktivpausen oder Kreativzeiten wechseln sich ab und sind sinnvoll über den Tag verteilt.
Im Jugendbegleiter-Programm …
… haben neben erwachsenen Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleitern ebenso Jugendliche die Möglichkeit, sich als Junior-Jugendbegleiterinnen und Junior-Jugendbegleiter zu engagieren.
… legt die Schulleitung die Höhe der Aufwandsentschädigung fest und kann einen jeweils angemessenen Stundensatz definieren.
… steht Schulen ein Schuljahresbudget zur Verfügung, aus dem sie eigenständig Aufwandsentschädigungen, Sachkosten sowie Fortbildungs- und Koordinierungskosten begleichen können.
… werden Kooperationen zwischen außerschulischen gemeinnützigen Organisation und Schulen speziell durch ein eigenes Kooperationsbudget gefördert.

(Text zitiert nach https://jugendbegleiter.de/)

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